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   VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503   

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VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503 (https://dejure.org/2009,14197)
VG Regensburg, Entscheidung vom 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503 (https://dejure.org/2009,14197)
VG Regensburg, Entscheidung vom 30. September 2009 - RN 4 E 09.1503 (https://dejure.org/2009,14197)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 19.01.2004 - 21 B 00.2569

    Übertragung der Durchführung des Rettungsdienste; Genehmigung zur Notfallrettung

    Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503
    Nach der Rechtsprechung des BayVGH sei die in Art. 19 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BayRDG a. F. festgelegte Privilegierung der Hilfsorganisationen verfassungsmäßig gerechtfertigt (vgl. Urt. vom 19.1.2004 - 21 B 00.2569 -).

    Insbesondere gibt der Wortlaut des Art. 13 Abs. 1 BayRDG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urt. vom 19.1.2004 - 21 B 00.2569 -) nichts dafür her, dass die Antragstellerin unter keinem Gesichtspunkt als Auftragnehmer mit diesen Dienstleistungen beauftragt werden könnte.

    Ob die Antragstellerin als ein privates Unternehmen nicht über die notwendige Leistungsfähigkeit im Sinne der Rechtsprechung des BayVGH (vom 19.1.2004 - 21 B 00.2569 -) verfügt mit der Folge der Nichtberücksichtigung, ist im durchzuführenden Vergabeverfahren zu klären.

  • OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09

    Vorlagefrage an den EuGH: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und

    Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503
    Auf die Ausführungen des OLG München im Vorlagebeschluss vom 2.7.2009 - Verg 05/09 - wurde Bezug genommen.

    Im Rahmen der sofortigen Beschwerde der Firma ... setzte das OLG München - Vergabesenat - mit Beschluss vom 2.7.2009 - Verg 05/09 - das Verfahren aus und legte zur Abgrenzung von Dienstleistungsaufträgen zu Dienstleistungskonzessionen i. S. der Richtlinie 2004/18/EG dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entsprechende Fragen vor.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2009 - 3 M 555/08

    Vorläufiger Rechtsschutz im Genehmigungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2, 11 RettDG

    Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503
    Im Übrigen bestehe eine Parallelität der Rechtswege (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 2.2.2009 - 3 M 555/08 - OLG Naumburg vom 3.9.2009 - 1 Verg 4/09 -), wonach vergaberechtlichen Vorfragen vor dem Verwaltungsgericht im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Genehmigung zu prüfen seien.

    Der Antragsgegner wolle die Antragstellerin weder am Vergabeverfahren beteiligen, noch ihr einen Bescheid übermitteln, somit liege eine andere Situation vor als im Verfahren des OVG Magdeburg vom 2.2.2009 - 3 M 555/08 -.

  • BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07

    Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges"

    Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503
    Die zum Teil vertretene Ansicht (vgl. OVG NRW, Beschl. vom 20.9.2005 - 15 E 1188/05 - OVG NRW, Beschl. vom 4.5.2006 - 15 B 692/06 mit Hinweis auf VG Düsseldorf, Beschl. vom 30.3.2006 - 20 L 537/06 -), wonach die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Körperschaften des öffentlichen Rechts aufgrund der spezifisch öffentlich-rechtlichen Vorgaben für diesen Vorgang im Sinne der so genannten 2-Stufen-Theorie im Gegensatz zum aufgrund der Vergabeentscheidung geschlossenen Vertrag und dessen Abwicklung als öffentlich-rechtlich zu qualifizieren sind, wird vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschl. vom 2.5.2007 - 6 B 10/07 -) nicht geteilt.
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. u. a. EuGH vom 7.12.2000 - C-324/98 - Telaustria; EuGH vom 13.10.2005 - C-458/03 Parking Brixen) ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession durch öffentliche Stellen im Licht der primären Rechts und insbesondere der im Vertrag vorgesehenen Grundfreiheiten zu prüfen.
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503
    Hieran ändere auch der Beschluss des BGH vom 1.12.2008 - X ZB 31/08 - nichts, wonach das sächsische Auswahlverfahren zur Übertragung der Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransports als Vergabeverfahren nach § 97 Abs. 1 GWB durchzuführen ist, wenn der Wert des abzuschließenden Vertrags den Schwellenwert erreicht.
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. u. a. EuGH vom 7.12.2000 - C-324/98 - Telaustria; EuGH vom 13.10.2005 - C-458/03 Parking Brixen) ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession durch öffentliche Stellen im Licht der primären Rechts und insbesondere der im Vertrag vorgesehenen Grundfreiheiten zu prüfen.
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503
    Im Urteil vom 25.10.2001 - C-475/99 - hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nicht beanstandet, wenn ein Mitgliedsstaat die fraglichen Dienstleistungen des Notfalltransports und des Krankentransports herkömmlich von Sanitätsorganisationen durchführen lässt.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503
    Bei der Auslegung und Anwendung des § 123 VwGO sind die Gerichte nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - und Kammerbeschluss vom 25.7.1996 - 1 BvR 638/96) gehalten, der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen.
  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08

    Rettungsdienst

    Auszug aus VG Regensburg, 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503
    Zum gleichen Ergebnis kommt auch der Vergabesenat des OLG Dresden (Beschl. vom 4.7.2008 - WVerg 3/08, WVerg 003/08 -), der nicht in Zweifel zieht, dass die öffentlichen Träger der Rettungsdienstaufgaben als - alleinige - Adressaten dieser Vorgaben hoheitlich tätig werden.
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2005 - 15 E 1188/05

    Rechtsweg für Vergabestreitigkeiten unterhalb der Schwellenwerte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2008 - 13 B 1384/08

    Liegt bei Rettungsdienstleistungen eine Bereichsausnahme vor?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2006 - 15 B 692/06

    Unter Schwellenwert: Beschränkte Nachprüfung im Verwaltungsverfahren

  • VG Köln, 29.08.2008 - 7 L 1205/08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen

  • VG München, 17.10.2007 - M 7 K 05.5966

    Ausschreibung des Betriebs einer strahlentherapeutischen Praxis

  • VG Düsseldorf, 30.03.2006 - 20 L 537/06
  • OLG Naumburg, 03.09.2009 - 1 Verg 4/09

    Rettungsdienstleistungen V

  • AG Landshut, 23.03.1992 - 3 C 17/92
  • VG Regensburg, 09.12.2009 - RN 4 E 09.2360

    Erfordernis der Vorhaltung zusätzlicher Rettungskapazitäten zulässig?

    Auf Antrag eines anderen Privatunternehmens, das die Möglichkeit der Beteiligung am Vergabeverfahren der streitgegenständlichen Rettungswachen begehrt hatte, hatte das Gericht im Verfahren RN 4 E 09.1503 den Antragsgegner mit Beschluss vom 30.9.2009 verpflichtet, bei der Vergabe der Leistungen für die Rettungswachen P. und Sch. der seinerzeitigen Antragstellerin die Abgabe eines Angebots auf die streitgegenständlichen Leistungen zu gewähren, die ausstehende Auswahlentscheidung gemäß Art. 13 Abs. 3 Satz 3 BayRDG in geeigneter Weise bekannt zu machen und die Auswahlentscheidung nach Art. 13 Abs. 3 Satz 2 BayRDG in transparenter Weise und nach objektiven Kriterien vorzunehmen.

    Unter dem 1.2.2009 beantwortete der Antragsgegner die Rügen der Antragstellerin: Das Vergabeverfahren berücksichtige den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30.9.2009 - RN 4 E 09.1503 - sowie den nachfolgenden Beschluss im Vollstreckungsverfahren vom 25.11.2009 - RN 4 V.09.2176 -.

    Wie bereits im Beschluss vom 30.9.2009 - RN 4 E 09.1503 - ausgeführt ist, ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Antragsgegner und potenziellen Bietern bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz grundsätzlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen.

  • VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08

    Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten

    (Andere Ansicht: VG Köln, B. v. 29.08.2001 - 7 L 1205/08 -, zitiert nach juris und VG Regensburg, B. v. 30.09.2009 - RN 4 E 09.1503 -, zitiert nach juris).
  • VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445

    Vergabe von Dienstleistungen für Notfallrettung (Betrieb eines

    Das Verwaltungsgericht Regensburg (Beschluss vom 30.09.2009 Az. RN 4 E 09.1503) habe in seinem Beschluss vom 30.09.2009 festgestellt, dass der Träger des Rettungsdienstes nach Art. 13 BayRDG verpflichtet sei,.
  • VG Aachen, 16.06.2011 - 7 L 154/11

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Inbetriebnahme des Krematoriums

    vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2011 - OVG 1 S 107.10 -, Juris, Rn. 8 f.; VG Regensburg, Beschluss vom 30. September 2009 - RN 4 E 09.1503 -, Juris, Rn. 121; VG München, Urteil vom 17. Oktober 2007 - M 7 K 05.5966 -, Juris, Rn. 70.
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